ReProfit
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ReProfit Versteigerungs GmbH für Online-Auktionen
1. Geltungsbereich, Vertragspartner
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingung-gen (AGB) gelten für sämtliche über die Online-Auktionsplattform der ReProfit Versteigerungs GmbH, FN 669167w Annaparkgasse 8, 2751 Wöllersdorf-Steinabrückl– im Folgenden „Versteigerer“ oder „Betreiber“ – durchgeführten On-line-Auktionen von beweglichen Sachen, sei es, dass diese im Eigentum des Ver-steigers (Eigenware) oder nicht im Eigentum des Versteigerers stehen (Fremdware).
1.2. Für den Fall der Versteigerung von Fremdware handelt der Versteigerer aus-schließlich als Kommissionär und Ver-mittler im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des jeweiligen Einlieferers (§§ 383 ff UGB). Er ist nicht Verkäufer der angebotenen Ware. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Einlieferer (Verkäufer) und dem Höchstbietenden (Käufer) zu-stande. Der Versteigerer wird nicht Vertragspartner des Kaufvertrages.
1.3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (B2B) als auch gegenüber Verbrauchern (B2C) im Sinne des § 1 KSchG.
2. Teilnahme an Online-Auktionen
2.1. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige und wahrheitsgemäße Registrierung auf der Plattform. Zur Registrierung berechtigt sind ausschließlich voll geschäftsfähige, volljährige Personen.
2.2. Der Bieter ist verpflichtet, vollständige und wahre Angaben zu seiner Identität zu machen. Bei natürlichen Personen sind insbesondere Name, Vorname, Postan-schrift, sowie Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Juristische Personen haben insbesondere den voll-ständigen Firmennamen, die Geschäfts-anschrift, die vertretungsberechtigte natürliche Person, die UID, sowie Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse. Bei der Änderung der oben aufgezählten Angaben obliegt es dem Bieter, die Daten entsprechend zu aktualisieren.
2.3. Der Betreiber behält sich bei Verdacht auf Verstoß gegen Punkt 2.2. das Recht vor, die Registrierung abzulehnen und bei bereits registrierten Nutzern zu wider-rufen.
2.4. Zur Verifizierung der angegebenen Daten stimmen die Bieter zu, dass seitens des Versteigers ein Schreiben mit einem Code an die angegebene Adresse postalisch und an die angeben E-Mail-Adresse übermitteln darf. Dieser Code ist zum Ab-schluss der Verifizierung vom Bieter auf der Plattform einzutragen.
2.5. Vor der erfolgten Verifizierung kann vom Bieter nur an Auktionen teilgenommen werden, die einen Betrag gem. 5.1. nicht überschreiten.
3. Auktionsablauf und Vertragsschluss
3.1. Der Betreiber kann Mindestpreise („Richtpreise“) oder Startgebote festlegen.
3.2. Die Darstellung der Ware auf der Platt-form stellt kein Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Geboten dar.
3.3. Bieter geben verbindliche Gebote ab; ein Widerruf oder Rückzug des Anbots sind nicht möglich.
3.4. Mit Zuschlag kommt der Kaufvertrag aus-schließlich zwischen Versteiger und Höchstbietendem zustande. Der Zu-schlag erfolgt automatisiert mit Ablauf der Auktionszeit an den Höchstbietenden.
3.5. Wird innerhalb der letzten 60 Sekunden vor dem angezeigten Zuschlagszeitpunkt ein höheres Gebot abgegeben, verlängert sich die Zuschlagsfrist um weitere 60 Sekunden. Dies kann sich mehrfach wiederholen.
3.6. Vor Gebotsabgabe kann der Bieter die Ware zu besichtigen und sich über den Zustand der Ware zu informieren. Verzichtet der Bieter auf die Besichtigung, hat er den Versteigerer für den daraus resultierenden Schaden klaglos zu halten.
3.7. Der Versteigerer darf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, jederzeit Ver-steigerungen oder einzelne Artikel von der Webseite löschen oder die Inserate abändern.
3.8. Vor der Auktion kann der Versteigerer Besichtigungstermin anbieten. Die Inbetriebnahme von Geräten, Maschinen oder Fahrzeugen im Zuge dieser Besichtigung ist die Zustimmung des Versteigerers bzw. im Falle von Fremdware des Einlieferers erforderlich. Nimmt der Käufer ohne Zustimmung des Betreibers Ge-räte, Maschinen oder Fahrzeuge in Be-trieb, haftet der Versteigerer nicht für da-raus resultierende Schäden.
4. Kaufpreis, Aufgeld, Zahlungsabwicklung, Abholung
4.1. Der Kaufpreis setzt sich aus dem Höchst-gebot zuzüglich eines Käuferaufgeldes von 18%, gesetzlicher Umsatzsteuer so-wie allfälliger Nebenkosten zusammen.
4.2. Der Käufer verpflichtet sich, den gesamten Betrag gem. 5.1.innerhalb von 2 Ta-gen nach Rechnungsstellung an den Versteigerer zu bezahlen.
4.3. Bezahlt der Käufer den Betrag gem. 5.1. nicht binnen der gesetzten Frist, darf der Versteigerer die verkaufte Sache gemäß
§ 918 ABGB nach Setzung einer Nach-frist neulich zur Auktion anbieten oder verkaufen. Der Käufer hat dem Versteigerer für den Schaden einzustehen, der dem Versteigerer durch diesen Mehrauf-wand entstanden ist, hat aber keinen An-spruch auf einen Mehrerlös.
4.4. Bei Nichteinhaltung der Frist gemäß Punkt 4.2. fallen Verzugszinsen gemäß § 1000 ABGB iHv 4 % p.a. an, gegenüber Unternehmer beträgt der Zinssatz 9,2 % über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB.
4.5. Übersteigt der Kaufpreis den Betrag von 10.000,00 EUR, behält sich der Versteigerer das Recht vor, eine gesonderte Legitimationsprüfung durchzuführen.
4.6. Sollte der Bieter trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist die Ware nicht bezahlen bzw. die Ware nicht abholen, ist der Versteigerer berechtigt entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen
4.7. Bei schuldhafter Nichteinhaltung der bekanntgegebenen Abholtermine haftet der Bieter für schadenersatzrechtlich zurechenbare Folgekosten (Demontage, Auslagerung, Lagerkosten, Kosten der Drittvornahme).
4.8. Der Versteigerer kann für einzelne Positionen gesonderte Abholtermine festlegen oder aus organisatorischen Gründen bestimmen, dass eine bestimmte Position erst nach einer anderen abgeholt werden kann.
4.9. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Bieter über (Eigentumsvorbehalt). Versteigerungsobjekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgefolgt. Die Preise verstehen sich ab Standort/Fundament, nicht demontiert und unverladen. Bei Versendung von Exponaten gegenüber Konsumenten gilt zusätzlich § 7b KSchG.
5. Eigentum, Gefahrtragung, Übergabe
5.1. Das Eigentum an der Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises vom Einlieferer auf den Käufer über.
5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit dem Zuschlag auf den Käufer über; bei Verbrauchern spätestens mit Übergabe.
5.3. Der Gefahrübergang gemäß Punkt 5.2. gilt insbesondere auch für Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl oder bei technischen Störungen der Webseite.
6. Zustand der Ware, Gewährleistung, Haftung
6.1. Die Ware wird – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – „wie besichtigt“ versteigert. Alle Angaben zu Zustand, Maße, Gewicht etc. beruhen auf Informationen des Einlieferers. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Beschaffenheit und Eigenschaften bzw. für Vollstän-digkeit und Richtigkeit.
6.2. Für den Fall von Fremdware treffen Gewährleistungsansprüche aus-schließlich den Einlieferer als Verkäufer.
6.3. Gegenüber Unternehmern sind Gewähr-leistung und die Anfechtung wegen laesio enormis ausgeschlossen.
6.4. Gegenüber Verbraucher wird die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzt gemäß § 10 (4) VGG.
6.5. Der Versteigerer haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
6.6. Der Käufer erklärt durch Abgabe seines Gebotes, in der Lage zu sein, mit der Ware fachgerecht umzugehen. Sollte der Käufer nicht in der Lage sein, mit der Ware fachgerecht umzugehen, hat er sich einen Fachmann beizuziehen. Der Betreiber haftet nicht für den Schaden, der aus nicht fachgerechtem Umang mit der Ware resultiert.
7. Rücktritts- und Widerrufsrechte
7.1. Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne An-gabe von Gründen vom Vertrag zurück-zutreten (§ 11 FAGG). Der Käufer verlangt ausdrücklich, dass der Versteigerer bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß § 11 FAGG mit der Durchführung des Versteigerungsauftrages, insbesondere mit der organisatorischen Abwicklung der Auktion, der Zuschlagserteilung, der Zahlungsabwicklung sowie der Vor-bereitung der Übergabe bzw. Versen-dung der Ware, beginnt (§ 10 FAGG). Der Käufer nimmt zur Kenntnis und erklärt ausdrücklich, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Verkäufer sein Rücktrittsrecht verliert (§ 10 Abs 1 Z 1 FAGG).
7.2. Erfolgt ein Rücktritt des Käufers nach Beginn der Tätigkeit des Versteigerers, je-doch vor vollständiger Vertragserfüllung, so hat der Käufer dem Versteigerer einen angemessenen, verhältnismäßigen Be-trag zu leisten, der dem Anteil der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht (§ 10 Abs 3 FAGG).
7.3. Gegenüber Unternehmern sind Rück-tritts- und Widerrufsrechte ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Versteigerers.
8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
8.4. Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Bieter oder Käufer werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird vom Versteigerer ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
8.5. Der Betreiber darf die AGB jederzeit ab-ändern. Die aktuellen AGB sind auf der Homepage des Betreibers abrufbar.
8.6. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Details zur Datenverarbeitung sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
8.7. Der Vertrag kommt in deutscher Sprache zustande. Für die Ermittlung des Vertragsinhalts ist nur der deutsche Vertrag maßgeblich, allfällige Übersetzungen sind nicht rechtsverbindlich.
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